Die „Brachenleite bei Tauberbischofsheim“ ist nun endgültig zum Naturschutzgebiet erklärt worden.
Die öffentliche Auslegung der Verordnung mit Karten wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 3 vom 27.02.2015 auf Seite 107 verkündet. Am Tage nach Ablauf der 2-wöchigen Auslegungsfrist – also mit Ablauf des 13. März 2015 tritt diese Verordnung in Kraft.
In diesem Gesetzblatt ist der vollständige Text dieser Verordnung abgedruckt. Wer also mehr darüber erfahren möchte wie z. B. über den Schutzzweck, über allgemeine Verbote, über Regeln in der Land- oder Forstwirtschaft bzw. für die Ausübung der Jagd und vieles andere mehr, der sollte sich hier informieren: NSG-Brachenleite Veröffentlichung.