Biotop- und Artenschutz
Biologische Vielfalt oder auch Biodiversität bezeichnet die Vielfalt allen Lebens: Die Vielfalt an Arten, die Vielfalt an Lebensräumen, aber auch die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Kein Lebewesen existiert alleine, alle sind sie über mannigfaltige Wechselbeziehungen untereinander und mit ihrer Umwelt verknüpft und bilden ein einzigartiges Netz des Lebens.
Doch diese Vielfalt ist in Gefahr. Die Geschwindigkeit, mit der heute Arten für immer von unserem Planeten verschwinden, ist alarmierend hoch. Wissenschaftliche Schätzungen gehen von 10.000 bis 25.000 Arten aus, die jährlich aussterben, das entspricht ein bis drei Arten pro Stunde. Auch zahlreiche Ökosysteme sind in Gefahr.
In Deutschland leben 40.000 bis 50.000 Tierarten und ca. 20.000 Pflanzenarten, rund 75 Prozent davon sind in Baden-Württemberg beheimatet. 30 bis 40 Prozent der baden-württembergischen Flora und Fauna sind als gefährdet einzustufen (Quelle: Naturschutz-Info 1/2008 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)).
Vor diesem Hintergrund sind alle aufgerufen, diesem Artenschwund auf vielfältige Weise entsprechend zu begegnen. Ökologisch wertvollste Biotope mit einem hohen Artenspektrum bedürfen deshalb eines besonderen Schutzes.
Unter Berufung auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und des Landes- Naturschutzgesetz für BW. (NatSchG) beabsichtigt das Regierungspräsidium Stuttgart einen Teil des ehemaligen Standortübungsplatzes in Tauberbischofsheim als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen. Es soll den Namen „Brachenleite bei Tauberbischofsheim“ tragen.
Stand des Verfahrens:
Regierungspräsident Johannes Schmalzl stellte das geplante NSG zusammen mit Vertretern seiner Behörde am 09. Mai 2012 zunächst im Rathaussaal von Tauberbischofsheim danach im Gelände Vorort in Anwesenheit des Bürgermeisters von TBB und Vertretern des Gemeinderates, des Naturschutzbundes sowie der örtlichen Presse vor. (Näheres hierzu aus der Tageszeitung vom 20120511_fn-ta_17)
Unmittelbar darauf wurden die Träger Öffentlicher Belange von dem Vorhaben schriftlich informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Damit ist das Rechtsverfahren eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Stellungnahmen liegen nun zur Bearbeitung beim Regierungspräsidium in Stuttgart vor. Nach Aussage des Regierungspräsidenten vom 09. Mai 2012 soll das Verfahren noch im Jahr 2012 abgeschlossen werden.